Satzung

§1    Name und Sitz
1.1   Der Verein führt den Namen  "Verein der Freunde und Förderer der Eichendorffschule Moers". Nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Moers erhält er den Zusatz "e.V.".
 
1.2   Der Verein hat seinen Sitz in Moers und ist postalisch über die Schulanschrift  (Eichendorffschule, Katzbachstr. 24, 47443 Moers) zu erreichen.
 
§2    Zweck und Aufgaben
2.1   Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Aufgaben des Schullebens im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der  Abgabenordnung. Der Zweck der Vereins ist es, schulische Aktivitäten zu fördern, anzuregen sowie ideell und materiell zu unterstützen mit dem Ziel, den Zusammenhalt zwischen Schule, Eltern, Ehemaligen und Freunden der Schule zu pflegen.
 
2.2   Der Verein ist selbstlos tätig. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke  des Vereins verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
 
2.3   Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
 
2.4    Der Verein soll besonders die folgenden Bereiche der Schule unterstützen:
  • Planung und Durchführung besonderer Schulveranstaltungen (Feste, Fahrten, Feiern u.ä.),
  • Ausstattung der Schule mit zusätzlichen Lehr- und Lernmitteln über die üblichen Etatmittel hinaus,
  • Unterstützung von Klassenveranstaltungen außerhalb des üblichen Stundenplans (Projekte, Arbeitsgemeinschaften, Jugendherbergsaufenthalte u.ä.)
  • Durchführung geselliger Veranstaltungen.

§3   Mitgliedschaft und Ende der Mitgliedschaft
3.1   Mitglied der Vereins kann derjenige werden, der die Aufgaben und Ziele des Vereins unterstützt, volljährig und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist. Auch juristische Personen können dem Verein beitreten.

3.2   Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt schriftlich an den Vorstand, der die Aufnahme beschließt und dies schriftlich bestätigt.
 
3.3   Die Aufnahme verpflichtet zur Beitragszahlung.
 
3.4  Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Erklärung, die mindestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres erfolgt oder durch Ausschluss nach Vorstandsbeschluss. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch nach zweijährigem Beitragsrückstand.

§4       Beiträge und Einnahmen des Vereins
4.1    Die Einnahmen des Vereins setzen sich zusammen aus den Mitgliedsbeiträgen sowie aus Zuwendungen und Spenden.
 
4.2    Alle Mittel des Vereins dienen ausschließlich den gemeinnützigen Zwecken,  durch die sich der Verein bestimmt.
 
4.3    Die Höhe der Beiträge wird alljährlich durch die Jahreshauptversammlung festgelegt.
 
4.4   Die Beiträge werden zu Beginn eines Kalenderjahres fällig und sind innerhalb der ersten Quartals zu entrichten.
 
§5    Organe des Vereins:
Organe des Vereins sind:
  • Die Mitgliederversammlung
  • Der Vorstand
5.1   Die Mitgliederversammlung
Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet im ersten Vierteljahr statt.
Ihr Zweck ist:
  • der Jahresbericht des Vorstands,
  • der Kassenbericht
  • der Bericht der Kassenprüfer,
  • Entlastung des Vorstandes,
  • Neuwahl des Vorstandes nach beschlossenem Turnus,
  • Beschlüsse über Beitragsregelungen, Satzungsänderungen
  • Ausblick auf Jahresplanung des Vereins
Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden einberufen, wenn der Vorstand dies beschließt oder ein Drittel der Vereinsmitglieder dies beantragt. Zu den Mitgliederversammlungen wird schriftlich unter Angabe der Tagesordnung eingeladen.

5.2   Der Vorstand und seine Zusammensetzung
Der Vorstand wird von der Jahreshauptversammlung in zweijährigem Turnus gewählt. Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist zulässig. Mitglied des Vorstandes soll mindestens ein Vertreter des Lehrerkollegiums der Schule sein.

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
  • der/die 1. Vorsitzende
  • der/die 2. Vorsitzende
  • der/die Schriftführer(in)
  • der/die Kassierer(in)
  • ein/eine Beisitzer(in)
Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der/die Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende. Die Vorstandssitzungen sind vereinsöffentlich.
 
5.2.1   Aufgaben des Vorstandes
Die Vorstand ist für die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung verantwortlich. Er hat die Aufgabe, den Verteilungsplan für die zur Verfügung stehenden Mittel zu erarbeiten und die Verteilung durchzuführen. Vorstandsbeschlüsse bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit.
 
§6   Niederschrift
Über Sitzungen des Vorstandes und die Mitgliederversammlungen werden Niederschriften angefertigt, die vom Vorstand zu genehmigen sind.
 
§7       Satzungsänderungen
Anträge auf Satzungsänderung werden den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung schriftlich vorgelegt. Über die Annahme entscheidet die 2/3 -Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

§8        Auflösung des Vereins
8.1   Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von 14 Tagen einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden Die Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder ist erforderlich. Diese Versammlung beschließt über die Art der Liquidation.
 
8.2   Bei Auflösung des Vereins ist das verbleibende Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung  des Finanzamtes durchgeführt werden.

§9   Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Die Satzung wurde beschlossen in der Gründungsversammlung am 3. Oktober 1989 von den Gründungsmitgliedern.