Geschäftsordnung
Verein der Freunde und Förderer der Eichendorffschule Moers e.V.
Diese Geschäftsordnung enthält ergänzende Regelungen zu der Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Eichendorffschule e.V. in der Version vom 3. Oktober 1989 und wurde am 08.10.2025 beschlossen. Diese Geschäftsordnung kann auf Antrag eines oder mehrerer Vereinsmitglieder mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung beschlossen, geändert oder aufgehoben werden.
Wahlen und Abstimmungen
- Stimmberechtigt sind alle anwesenden Vereinsmitglieder.
- Bei Wahlen ist gewählt, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit aller abgegebenen gültigen Stimmen erhält oder im zweiten Wahlgang die einfache Mehrheit erhält.
- Im zweiten Wahlgang sind nur die beiden Kandidaten zugelassen, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.
- Gibt es für ein Amt nur eine(n) Bewerber(in), so ist mit ja oder nein abzustimmen.
- Diese Person ist gewählt, wenn mehr ja- als nein-Stimmen abgegeben worden sind.
Soweit nicht anders festgelegt, werden sämtliche Anträge, Abstimmungen und Genehmigungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Sofern kein Antrag auf geheime Wahl vorliegt, werden Wahlen per Handzeichen durchgeführt.
Mitgliederversammlungen
Im ersten Vierteljahr jeden Jahres findet die Jahreshauptversammlung statt, und eine weitere Mitgliederversammlung findet in der Regel zu Beginn des neuen Schuljahres statt.
Vorstandssitzungen sind vereinsöffentlich. Die Termine dieser Sitzungen werden eine Woche vor der Sitzung auf der Homepage der Schule veröffentlicht und über den Email-Verteiler bekannt gegeben.
Tagesordnung
Zu Beginn jeder Mitgliederversammlung wird eine Tagesordnung beschlossen. Sie muss folgende Punkte enthalten:
Inhaltliche Anträge
Inhaltliche Anträge sollen dem Vorstand bis spätestens eine Woche vor Versammlungsbeginn vorliegen, damit sie über die Homepage allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden kann. Zuschüsse zu sozialen Zwecken sind von der Antragsfrist ausgenommen. Hier entscheidet der Vorstand über die Annahme der Anträge.
Anträge, sofern sie nicht eilbedürftig sind, können vom Vorstand zurückgestellt werden, wenn sie nicht fristgerecht eingegangen sind.
Protokoll
Das Protokoll der Mitgliederversammlung muss den Wortlaut der Anträge, den wesentlichen Inhalt der Diskussion und die Abstimmungsanträge wiedergeben. Das Protokoll ist von der Leitung der Sitzung und dem/der Protokollführer/Protokollführerin zu unterzeichnen. Das Protokoll wird für interessierte Mitglieder auf der Homepage veröffentlicht.
Eilausschuss
Der Vorstand kann über eilige Anträge bis zu einem Wert von 1.000,00 Euro außerhalb der Antragsfrist entscheiden.
