Geschäftsordnung
Geschäftsordnung
Verein der Freunde und Förderer der Eichendorffschule Moers e.V.
Verein der Freunde und Förderer der Eichendorffschule Moers e.V.
Diese Geschäftsordnung enthält ergänzende Regelungen zu der Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Eichendorffschule e.V. in der Version vom 3. Oktober 1989 und wurde am 16. März 2005 beschlossen. Diese Geschäftsordnung kann auf Antrag eines oder mehrerer Vereinsmitglieder mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung beschlossen, geändert oder aufgehoben werden.
Wahlen und Abstimmungen
- Stimmberechtigt sind alle anwesenden Vereinsmitglieder.
- Bei Wahlen ist gewählt, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit aller abgegebenen gültigen Stimmen erhält oder im zweiten Wahlgang die einfache Mehrheit erhält.
- Im zweiten Wahlgang sind nur die beiden Kandidaten zugelassen, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.
- Gibt es für ein Amt nur eine(n) Bewerber(in), so ist mit ja oder nein abzustimmen.
- Diese Person ist gewählt, wenn mehr ja- als nein-Stimmen abgegeben worden sind.
Soweit nicht anders festgelegt, werden sämtliche Anträge, Abstimmungen und Genehmigungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Sofern kein Antrag auf geheime Wahl vorliegt, werden Wahlen per Handzeichen durchgeführt.
Mitgliederversammlungen
Im ersten Vierteljahr jeden Jahres findet die Jahreshauptversammlung statt, und eine weitere Mitgliederversammlung findet in der Regel zu Beginn des neuen Schuljahres statt.
Vorstandssitzungen sind vereinsöffentlich. Die Termine dieser Sitzungen werden eine Woche vor der Sitzung über die Infotafel bekannt gegeben.
Tagesordnung
Zu Beginn jeder Mitgliederversammlung wird eine Tagesordnung beschlossen. Sie muss folgende Punkte enthalten:
- Feststellung von Anwesenheit und Stimmberechtigung
- Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
- Verlesen und Genehmigung der Tagesordnung
Inhaltliche Anträge
Inhaltliche Anträge sollen dem Vorstand nach Möglichkeit eine Woche vor Versammlungsbeginn vorliegen, damit sie über den Aushang an der Infotafel des Fördervereins allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden kann. Zuschüsse zu sozialen Zwecken sind von der Antragsfrist ausgenommen. Hier entscheidet der Vorstand über die Annahme der Anträge.
Inhaltliche Anträge sollen dem Vorstand nach Möglichkeit eine Woche vor Versammlungsbeginn vorliegen, damit sie über den Aushang an der Infotafel des Fördervereins allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden kann. Zuschüsse zu sozialen Zwecken sind von der Antragsfrist ausgenommen. Hier entscheidet der Vorstand über die Annahme der Anträge.
Anträge, sofern sie nicht eilbedürftig sind, können vom Vorstand zurückgestellt werden, wenn sie nicht fristgerecht eingegangen sind.
Protokoll
Das Protokoll der Mitgliederversammlung muss den Wortlaut der Anträge, den wesentlichen Inhalt der Diskussion und die Abstimmungsanträge wiedergeben. Das Protokoll ist von der Leitung der Sitzung und der Protokollführerin zu unterzeichnen. Das Protokoll liegt für interessierte Mitglieder im Schulsekretariat zur Ansicht aus und hängt an der Infotafel.
Eilausschuss
Der Vorstand kann über eilige Anträge bis zu einem Wert von 400,00 Euro außerhalb der Antragsfrist entscheiden.