Die Schulkonferenz

Auszug aus dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.02.2005 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2006)

§ 66 Zusammensetzung der Schulkonferenz
(3) Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die gewählte Vertretung der Lehrerinnnen und Lehrer, Eltern (...)

Gewählte Mitglieder und Stellvertreter/innen der Schulkonferenz für das Schuljahr 2025/2026:

 

Aktualisierung folgt!

  Mitglieder   Stellvertreter
Vertretung der Eltern: - Vorsitzende  
  - stellv. Vorsitzende  
  -    
  -    
  -    
  -    
Eilausschuss: -    
  -    
  -    
Vertretung der Lehrer*innen: -   -
  -   -
  -   -
  -   -
  -   -
  -   -

 

Die Schulkonferenz kann Vertreterinnen und Vertreter schulergänzender Angebote und Personen aus dem schulischen Umfeld als beratende Mitglieder berufen.

beratende Mitglieder: - Vorsitzende Förderverein
  - Elternvertreterin OGS
  - Vertreterin OGS
  - Vertreterin OGS
  - Maßnahmeträgervertreterin
  - Vertreter Schulträger